ELENA-Verfahren
Zum 1.1.2010 ist das ELENA-Verfahren gestartet. Welche Aufgaben Sie im Rahmen von ELENA erledigen müssen und was Sie hinsichtlich des Datenschutzes wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
mehrELENA-Verfahren Weitere Einmalzahlungen & laufende Zuwendungen
Die Abrechnung von Entgeltbestandteilen zählt für Sie zur täglichen Arbeit. Doch bei einigen Entgeltbestandteilen müssen Sie abseits Ihrer Routine ganz besonders vorsichtig sein. Hier sollten Sie, alle Stolperfallen kennen und wissen, wie Sie diese umgehen können. Dann funktioniert auch die Bearbeitung der „Sonderfälle“ unter den Entgeltbestandteilen problemlos, zeitsparend und rechtssicher. Die Mitarbeiter und Ihr Unternehmen werden es Ihnen danken.
mehrWeitere Einmalzahlungen & laufende Zuwendungen Weitere Einmalzahlungen & laufende Zuwendungen
Die Beurteilung von Arbeitsentgelt ist eine Ihrer zentralen Aufgaben im Rahmen der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Um Sie erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, ob es sich um Einmalzahlungen oder laufendes Arbeitsentgelt handelt. Das ist wichtig, denn die beiden Entgeltarten werden bei der Abrechnung unterschiedlich beurteilt. Unterläuft Ihnen ein Fehler, kann Ihnen das bei der nächsten Betriebsprüfung auf die Füße fallen – denn hier schauen die Prüfer ganz genau hin.
mehrWeitere Einmalzahlungen & laufende Zuwendungen Gutscheine und Rabatte
Gutscheine sind für die Motivation Ihrer Mitarbeiter ideal. Andererseits begegnen Sie in der Lohnabrechnung diesen Extras vermutlich mit gemischten Gefühlen. Zahlreiche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Finanz- bzw. Sozialversicherungsbehörden zeigen: Bei der Ausgabe von Gutscheinen können Unternehmen viel falsch machen. Nur wenn Sie Fehler vermeiden, werden Gutscheine tatsächlich zum Geschenk für die Mitarbeiter und dienen dem Motivationsschub im Unternehmen.
mehrGutscheine und Rabatte Verpflegung und Unterkunft
Verpflegung und Unterkunft sind Sachbezüge, mit denen Sie häufig zu tun haben. Kantinenmahlzeiten fallen ebenso darunter wie Gemeinschaftsunterkünfte. Bei all diesen Leistungen gilt es für die Abrechnung einiges zu beachten.
mehrVerpflegung und Unterkunft Künstlersozialkasse
Ganz sicher beauftragt Ihr Unternehmen hin und wieder den ein oder anderen freien Webdesigner oder einen selbstständigen Redakteur, der die Inhalte der Internetseiten bzw. Geschäftsunterlagen auf Vordermann bringt. Bei diesen Mitarbeitern handelt es sich um Künstler/Publizisten, die einer speziellen Sozialversicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse unterliegen. Verwertet Ihr Unternehmen Leistungen von entsprechenden freien Mitarbeitern, sind Sie verpflichtet, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten. Tun Sie das nicht, sind hohe Nachzahlungen für Ihr Unternehmen sehr wahrscheinlich: Die turnusmäßigen Arbeitgeberprüfungen durch die Rentenversicherungsträger umfassen jetzt auch gleichzeitig die korrekte Abführung der Künstlersozialabgabe.
mehrKünstlersozialkasse Zuschläge für Sonn-, Feiertag- & Nachtarbeit
Die rechtssichere Abrechnung von manchen Entgeltbestandteilen kann unter Umständen recht knifflig sein, vor allem wenn es um die Abrechnung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geht. Hier haben Sie besonders viel zu beachten. Unterläuft Ihnen ein Fehler bei der Einordnung von Zuschlägen für die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, sind nicht nur die betroffenen Mitarbeiter unzufrieden. Es drohen auch hohe Nachzahlungsforderungen von Finanzamt und Sozialversicherungsträgern.
mehrZuschläge für Sonn-, Feiertag- & Nachtarbeit Abfindung
Am Ende vieler Beschäftigungsverhältnisse steht für die betreffenden Mitarbeiter eine Abfindung. Diese müssen Sie lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich richtig einordnen.
mehrAbfindung Sozialversicherungsbeiträge
Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist eine Ihrer wichtigsten Aufgaben. Zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in der richtigen Höhe, haftet Ihr Unternehmen gleich nach zwei Seiten: gegenüber der Einzugsstelle und gegenüber dem betreffenden Mitarbeiter. Sie sollten bei der Beitragsberechnung daher ganz besonders sorgfältig vorgehen.
mehrSozialversicherungsbeiträge Firmenwagen
Viele Mitarbeiter erhalten einen Firmenwagen. Ermitteln Sie die Privatnutzung per Fahrtenbuch, ist das komplizierter als mit der 1-%-Regelung. Andererseits hat diese Methode viele Vorteile für Ihr Unternehmen und den Mitarbeiter. Unterläuft Ihnen ein Fehler bei der Abrechnung eines Fahrtenbuchs, sind nicht nur die betroffenen Mitarbeiter unzufrieden. Genauso wichtig wie die richtige Berechnung des geldwerten Vorteils ist auch die Einhaltung festgesetzter Formalien. Wird das Fahrtenbuch fehlerhaft geführt, wird es nicht anerkannt. Auf Ihr Unternehmen können dann Nachforderungen von 2 Seiten zukommen: vom Finanzamt und von den Sozialversicherungsträgern.
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