Verpflegung und Unterkunft
Erhalten die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Beschäftigung freie Verpflegung oder Unterkunft, sind dafür Steuern und Beiträge zu entrichten (§ 8 Abs. 2 Satz 6 Einkommensteuergesetz). Die Sachbezugswerte bestimmen, von welchen Beträgen Sie zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt des Mitarbeiters, Beiträge zu berechnen haben.
mehrVerpflegung und Unterkunft Firmenwagen
Stellen Sie sich vor, dass ein Mitarbeiter, der seinen Firmenwagen auch privat nutzten darf, auf der Fahrt in den Urlaub einen Unfall hat. Ein Gerichtsurteil (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24.5.2006, Az. 8 Sa 1729/05) besagt, dass SIE die Reparaturkosten zahlen müssen!
mehrFirmenwagen Gutscheine und Rabatte
Bei den immer noch hohen Spritpreisen kostet jedes Tanken Überwindung und belastet den Geldbeutel der Arbeitnehmer in ganz besonderem Maße. Tankgutscheine für Ihre Mitarbeiter sind daher zu einem sehr wertvollen Gehalts-Extra geworden, das in immer mehr Unternehmen zum Einsatz kommt. Für maximal 44 Euro pro Monat können Arbeitnehmer – sofern Sie einen entsprechen Benzingutschein bekommen – kostenlos tanken. Steuern und Sozialabgaben fallen keine an.
mehrGutscheine und Rabatte Firmenwagen
Oftmals wird, besonders in den Fällen, in denen Arbeitnehmer häufig dienstlich mit einem Pkw unterwegs sind, die Überlassung eines Firmenwagens – auch für private Zwecke – vereinbart. Für die steuerliche Behandlung ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen nur beruflich veranlasste Fahrten oder auch andere, insbesondere Privatfahrten, durchführt.
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Die Abrechnung des geldwerten Vorteils nach Fahrtenbuch-Methode, ist für den Arbeitnehmer meist die günstigere Variante.
mehrFirmenwagen FirmenwagenImmer wieder werden bei Betriebsprüfungen Fahrtenbücher als „nicht ordnungsgemäß ausgefüllt“ zurückgewiesen. Ein teurer Spaß für den Arbeitnehmer, der dann nach der meist teureren 1-%-Methode versteuern muss – und viel Aufwand für Sie. Schließlich kommen Sie dann nicht umhin, die Entgeltabrechnung für diesen Arbeitnehmer zu ändern.
mehrFirmenwagen Zuschläge für Sonn-, Feiertag- & Nachtarbeit
Zuschläge sind alle Zahlungen, die Sie einem Arbeitnehmer aufgrund einer besonderen Belastung zahlen. Diese Belastungen können bedingt sein durch z. B. die ungünstige Lage der Arbeitszeiten wie Sonntagsarbeit. Zuschläge sind in der Regel prozentuale Beträge, die Sie dem Arbeitnehmer zusätzlich zum geschuldeten Entgelt (Lohn und Gehalt) zahlen.
mehrZuschläge für Sonn-, Feiertag- & Nachtarbeit FirmenwagenAuch in Ihrem Unternehmen wird es so sein, dass ein Firmen- oder Dienstwagen nicht nur für dienstliche Fahrten zur Verfügung gestellt wird, sondern auch für private Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden darf.
mehrFirmenwagen Zuschläge für Sonn-, Feiertag- & Nachtarbeit
In vielen Branchen arbeiten die Arbeitnehmer auch nachts oder an Sonn- und Feiertagen. Beschäftigt Ihr Unternehmen Mitarbeiter zu diesen Zeiten, können Sie ihnen zusätzlich zum vereinbarten Lohn Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bis zu bestimmten Grenzen lohnsteuerfrei ausbezahlen. Oder Sie sind sogar tarifvertraglich dazu verpflichtet.
mehrZuschläge für Sonn-, Feiertag- & Nachtarbeit Weitere Einmalzahlungen & laufende Zuwendungen
Alle Entgeltzahlungen, die Mitarbeiter einmalig im Jahr oder ganz unregelmäßig zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhalten, heißen im Steuerrecht „sonstige Bezüge“ und im Sozialversicherungsrecht „einmalige Zahlungen“ oder „Einmalzahlungen“. Zu diesen Bezügen zählen zum Beispiel das Weihnachts- und Urlaubsgeld ebenso wie Bonuszahlungen, Gratifikationen oder Jubiläumszuwendungen.
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