
Hier finden Sie den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes:
mehr
Für die Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern benötigen Sie bestimmte Dokumente, vor allem für Ausländer, die aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kommen.
mehr
Sowohl für Ihre Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigten müssen Sie entsprechende Entgeltkonten führen. Den Entgeltkonten Ihre Teilzeitkräfte müssen Sie spezielle Unterlagen hinzufügen.
mehr
Für jeden Ihrer Mitarbeiter müssen Sie ein Entgeltkonto (auch Lohn-/Gehaltskonto) führen. Die Entgeltkonten sind von Ihnen mit dem Beschäftigungsbeginn anzulegen und über die Beschäftigungsdauer hinweg kontinuierlich zu vervollständigen.
mehr
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Geschäftsbücher, Entgeltkonten und weitere Aufzeichnungen zu führen. Die Unterlagen können Sie nicht so einfach vernichten, nachdem Sie sie für Ihre Arbeit nicht mehr benötigen. Sie müssen die festgesetzten Aufbewahrungsfristen beachten, um bei einer Betriebsprüfung genau dokumentieren zu können, ob Sie Ihre Steuer- und Beitragspflicht korrekt erfüllt haben. Welche Aufbewahrungsfristen gelten und welche Unterlagen Sie wann entsorgen dürfen, können Sie anhand der Checkliste ganz leicht prüfen.
mehr