10.12.09
Die Sozialversicherungsträger verlangen korrekte und vollständige Aufzeichnungen von Ihnen. Spätestens jetzt zum Jahresabschluss sollten Sie überprüfen, ob sie alle wichtigen Daten enthalten.
mehr 08.12.09
Besonders wichtig ist jetzt die Jahresmeldung. Mit der Jahresmeldung teilen Sie der für den Mitarbeiter zuständigen Einzugsstelle das im Jahr 2009 erzielte Arbeitsentgelt mit.
mehr 30.11.09
Beim Jahresabschluss zum 31.12.2009 addieren Sie die einzelnen Monatswerte in den Entgeltkonten und schließen die Entgeltkonten ab. Aufgrund des Entgeltkontos haben Sie nun verschiedene Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung vorzunehmen.
mehr 24.11.09
Urlaub, der nicht genommen wurde, verfällt grundsätzlich zum Jahresende. Zu Ihren Arbeiten rund um den Jahresabschluss zählt deshalb auch die entsprechende Prüfung von Resturlaub. Wenn Sie es gut mit Ihren Kollegen meinen, machen Sie diese auf Ihre restlichen Urlaubsansprüche aufmerksam.
mehr 17.11.09
Bevor Sie sich mit zahlreichen Regeländerungen vertraut machen, müssen Sie sich zunächst auf den Jahresabschluss vorbereiten. Eine Ihrer wichtigsten, demnächst anstehenden Aufgaben ist der Lohnsteuer-Jahresausgleich. Was Sie in diesem Jahr beachten müssen, erfahren Sie hier.
mehr 16.11.09
Spätestens zum Stichtag 31.12.2009 müssen Sie auch dieses Jahr beurteilen, ob Sie bald den Lohnsteuer-Jahresausgleich nach § 42b Einkommensteuergesetz in Angriff nehmen müssen. Er zählt zu Ihren wichtigsten Aufgaben beim Jahresabschluss.
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