
Ist Ihr Unternehmen in bestimmten Branchen tätig (z. B. Bau-, Gaststätten- oder Gebäudereinigungsgewerbe), liegt Ihre Pflicht bei „normalen“ Beschäftigten klar auf der Hand: Sie geben einfach für jeden Mitarbeiter eine Sofortmeldung ab. Daneben existieren aber zahlreiche Fälle, die nicht ganz so eindeutig sind. Für diese Mitarbeiter haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger nun klare Regelungen getroffen.
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Veränderungen im Beschäftigungsverhältnis oder besser gesagt im Versicherungsverhältnis Ihrer Mitarbeiter sind der Einzugsstelle unverzüglich von Ihnen mitzuteilen.
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Bei jeder Meldung zur Sozialversicherung, die Sie bei der Krankenkasse einreichen, sind auch verschlüsselte Angaben zur Tätigkeit der Beschäftigten zu machen. Gleiches gilt, wenn die „Angaben zur Tätigkeit“ berichtigt werden.
Da die Tätigkeitsschlüssel auch Bestandteil der Lohn- und Gehaltsunterlagen sind, die jeder Betriebsprüfer einsehen darf, dürfen Ihnen hier keine Fehler unterlaufen.
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Zu den vorgeschrieben Meldetatbeständen gehört ebenfalls die Angabe der Staatsangehörigkeit. Der Schlüssel ist als dreistellige Zahl anzugeben. Für die Bundesrepublik Deutschland lautet der Länderschlüssel beispielsweise 000.
mehrZu den Stammdaten, die Sie melden müssen, gehört auch der so genannte Personengruppenschlüssel. Der Personengruppenschlüssel ist dreistellig und ermöglicht eine genauere Berufsbildzuordnung des Versicherten. Unabhängig vom Tätigkeitsschlüssel. Damit können Sie
mehrAus Ihrer täglichen Arbeit wissen Sie, dass es nicht ausreicht, wenn Sie die Mitarbeiter bei der Krankenkasse anmelden und zum Ende der Beschäftigung eine Abmeldung schreiben. Die Meldung ist ein unverzichtbares Hilfsmittel, das zum Funktionieren der Sozialversicherung nötig ist. Alle Sozialversicherungsträger sind auf Meldungen angewiesen, die im Laufe einer Beschäftigung fällig werden.
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In der Regel stimmen die versicherungspflichtigen Personenkreise in den einzelnen Versicherungszweigen überein. Aber auch hier gibt es – wie nahezu überall - Ausnahmen. Aus diesem Grund sind Beitragsgruppen geschaffen worden, denen Sie die versicherungspflichtigen Personen entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu den einzelnen Versicherungszweigen zuordnen müssen.
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