Altersteilzeit

Expertenrat3 von 3 Einträgen

  • zuklappen
21.07.09

Altersteilzeit - Steuerklassenwechsel kann den Aufstockungsbetrag erhöhen

Rentner

Ein Mitarbeiter befindet sich in Altersteilzeit und hat jetzt die Steuerklasse gewechselt. Dadurch erhöht sich auch der Aufstockungsbetrag, den wir ihm zahlen. Müssen wir das hinnehmen?


mehr
09.12.08

Können auch meine Teilzeitkräfte zur Altersteilzeit wechseln?

Teilzeit-Uhr

Neulich ist eine Teilzeitkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden an mich herangetreten, weil er gern im Rahmen der Altersteilzeit seine wöchentliche Arbeitszeit reduzieren möchte. Kann er das, obwohl er bereits einen Teilzeitarbeitsvertrag hat?


mehr
30.05.07

Können Mitarbeitern in Altersteilzeit einfach die Steuerklasse wechseln?

Sparschweine

Ein Mitarbeiter in Altersteilzeit hat seine Steuerklasse gewechselt. Dadurch erhöht sich der Aufstockungsbetrag, den ich als Unternehmer zahlen muss. Muss ich das in Kauf nehmen oder kann ich von Mitarbeitern in Altersteilzeit verlangen, dass sie bei ihrer ursprünglichen Steuerklasse bleiben?


mehr
nach oben

Downloads2 von 2 Einträgen

  • zuklappen

Übersicht der Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz

Rentner

Wenn der Arbeitgeber einen älteren Arbeitnehmer (ab 55 Jahren) über die Altersteilzeit gleitend in den Ruhestand schicken möchte, bedeutet das für Sie im Lohnbüro erst einmal Mehrarbeit. Schließlich müssen Sie rechtzeitig die Förderung der Bundesanstalt für Arbeit beantragen, damit das Bruttoarbeitsentgelt für den „Alters-Teilzeitler“ aufgestockt wird – und zwar auf 70 % seines Nettoentgeltes.


mehr

Altersteilzeitvertrag (Mustervereinbarung)

Vertrag

Altersteilzeit ist nach wie vor sehr beliebt: Ihrem Arbeitgeber ermöglicht sie die relativ problemlose (wenn auch nicht kostenlose) Trennung von einem älteren Mitarbeiter. Dem Mitarbeiter verhilft sie zu einem vorzeitigen Ruhestand ohne allzu große finanzielle Einbußen.


mehr
nach oben

Wissen3 von 3 Einträgen

  • zuklappen

Geförderte Altersteilzeit läuft zum 31.12.2009 aus

Rentner

Die neue Bundesregierung hat die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit nicht verlängert. Es kann daher ab dem 1.1.2010 keine neuen Verträge mehr geben.


mehr

Altersteilzeit: So kommen Sie schnell und rechtssicher an die Leistungen der Agentur für Arbeit

Arbeitsagentur

Geht ein Mitarbeiter in Altersteilzeit, muss Ihr Unternehmen dessen Teilzeitentgelt und Rentenversicherungsbeiträge aufstocken. Doch keine Sorge: Diese Aufstockung erhält Ihr Unternehmen von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.


mehr

Altersteilzeit: Wie Sie Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer korrekt abführen

Euromünze Tortenstück

Altersteilzeit ist bei Mitarbeitern wie bei Unternehmen sehr beliebt. Für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer gelten allerdings einige knifflige Sonderregeln.


mehr
nach oben

News2 von 2 Einträgen

  • zuklappen
12.05.10

Falschinformationen zur Altersteilzeit machen Ihr Unternehmen schadensersatzpflichtig

Rentner

Benötigt ein Mitarbeiter Informationen zum Thema Altersteilzeit, sind Sie Ansprechpartner Nr. 1. Seien Sie mit Auskünften aber vorsichtig. Geben Sie nämlich falsche Auskünfte und entsteht dem Mitarbeiter dadurch ein Schaden, ist Ihr Unternehmen schadensersatzpflichtig.


mehr
07.05.10

Altersteilzeit: Lange Krankheit in der Arbeitsphase kann zu Verkürzung der Freistellungsphase führen

Uhr Geld

Sicher gibt es auch in Ihrem Unternehmen Mitarbeiter, mit denen Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart wurde. Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach hierbei lange Krankheitszeiten in der Arbeitsphase die Freistellungsphase verkürzen, ist nach einem aktuellen Urteil rechtens.


mehr
nach oben

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Schon jetzt können Sie mit den Sachbezugswerten 2011 kalkulieren

Mit den amtlichen Sachbezugswerte ermitteln Sie den geldwerten Vorteil und die Beiträge zur Sozialversicherung aus Unterkunft und Verpflegung für Mitarbeiter. Die Werte für 2011 hat das Bundesarbeitsministerium in einem ersten Entwurf bereits festgelegt. Sie können also schon jetzt für 2011 planen.

mehrweitere Themen

Jahresupdate Steueränderungen 2011

am 8.12.2010 in Berlin
am 14.12.2010 in Frankfurt a. M.

Aktuelle Steueränderungen für den Mittelstand zum Jahreswechsel.

3 Referenten präsentieren Ihnen kompakt  an nur einem Tag die relevanten Steueränderungen  mit direkten Umsetzungstipps für Ihren Jahresabschluss.

Bei Anmeldung bis 15.9.2010
10 % Frühbucherrabatt sichern.

Weitere Informationen

Top 5 Online-Rechner

Nutzen Sie unsere Berechnungsprogramme um schnell und einfach zum richtigen Ergebnis zu kommen!

  1. Bruttolohn-Nettolohn-Rechner
  2. Reisekostenrechner
  3. Lohnnebenkostenrechner
  4. Personalkostenrechner
  5. Firmenwagenrechner