
Wenn es um das Thema Lohnpfändung geht, sind Sie bei der Entgeltabrechnung, und damit der Arbeitgeber, gleich von 2 Seiten in Gefahr:
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Das Arbeitseinkommen eines Arbeitnehmers ist stets nur zu einem Teil pfändbar.
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Der Gläubiger kann Sie zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung veranlassen. Und gerade hier können Sie sich viel teuren Ärger einhandeln: Kommen Sie dieser Aufforderung dann nicht nach, haften Sie dem Gläubiger für den daraus entstehenden Schaden (§ 840 Zivilprozessordnung). Er kann dann nämlich einfach annehmen, dass er einen Anspruch auf die zu pfändenden Lohnanteile hat.
mehrFür Sie beginnt die Lohnpfändung mit der Zustellung des gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Ab diesem Zeitpunkt treten die Wirkungen der Lohnpfändung ein, und eine 14-tägige Frist zur Abgabe der Drittschuldnererklärung beginnt abzulaufen.
mehrKommt ein Mitarbeiter in irgendeiner Weise nicht seinen finanziellen Verpflichtungen nach, ist es nicht zulässig, das gesamte Einkommen dem Gläubiger zu überweisen. Der Schuldner, Ihr Arbeitnehmer, muss nach wie vor in der Lage bleiben, für seinen eigenen Unterhalt aufzukommen.
mehrJeder zehnte Erwachsene in Deutschland ist überschuldet. Knapp 3,2 Millionen Haushalte können ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Kein Wunder also, dass auch die Zahl der Lohnpfändungen in Deutschland steigt und steigt. Doch welche Gehaltsbestandteile dürfen überhaupt gepfändet werden? Welche bleiben außen vor?
mehrSofern Ihnen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für das Entgelt eines Mitarbeiters zugeht, sind Sie verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Beschlusses den Gläubiger mithilfe einer Drittschuldnererklärung zu informieren.
mehrDie erste Pflicht, die Sie nach Eingang der Pfändungs- und Überweisungsverfügung erfüllen müssen, ist, den Gläubiger über seine „Erfolgsaussichten“ zu informieren. Damit der Gläubiger weiß, ob und wann mit einer Schuldentilgung zu rechnen ist, müssen Sie Auskunft über die Pfändbarkeit des Arbeitsentgelts geben.
mehrDas durch die Lohnpfändung begründete Dreiecksverhältnis birgt für Sie zahlreiche Pflichten und Risiken. Lohnexperten24.de zeigt Ihnen, wie Sie mit eingehenden Lohnpfändungen und den für Sie daraus ergebenden Pflichten umgehen:
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